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 Das Hessische Kultusministerium informiert zum Stichwort "Lesetest":

 „Der Lesetest soll bei Schülerinnen und Schülern am Ende des zweiten Schuljahres das Sinnverständnis beim stillen Lesen überprüfen.

Schülerinnen und Schüler bearbeiten in einem Zeitraum von einer Unterrichtsstunde unterschiedlich schwierige Aufgaben aus verschiedenen Bereichen des Lesens: Wörter Bildern zuordnen, einzelne Sätze lesen und deren Sinngehalt prüfen und einen altersgemäßen Text lesen mit anschließenden Fragen zum Verständnis. Dies sind übliche Aufgaben, die die Kinder aus dem Unterricht der ersten und zweiten Jahrgangsstufe kennen und die sie mit Freude bearbeiten.

Die Ergebnisse einer solchen Lernstandserhebung sind in mehrfacher Hinsicht von Nutzen: Die Lesefähigkeit der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler kann qualitativ beschrieben und quantitativ verglichen werden. Lehrkräfte gewinnen damit zusätzliche Aussagen über die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler ihrer Klasse im Bereich Leseverstehen. Durch fachliche Diskussionen und konstruktive Auseinandersetzung mit den Ergebnissen können an den Schulen vor Ort Perspektiven für die weitere Arbeit entwickelt werden.“

 

Diesen Text finden Sie auf der Seite: 

http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=34a8a00ffeabf80967ca660cd831c3a5

 

„Zur Überprüfung der Zielerreichung des Strategischen Ziels 1 wird im Schuljahr 2009/10 landesweit der Lesetest in allen zweiten Schuljahrgängen der Grundschulen in der Zeit vom 26. bis 28. Mai 2010 durchgeführt.“

     

        
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